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Provozierte und fragwürdige Schadensersatzansprüche ...

Provozierte und fragwürdige Schadensersatzansprüche durch gewisse Anwaltskanzleien- Hinweise der GDD e.V. an Ihre Mitglieder


Wie wir aus der aktuellen Mitteilung von der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD e.V.) am Freitag, den 05.02.2021, erfahren durften sind einige sehr fragwürdige Praktiken wieder einmal in unserem Land zum Vorschein getreten! So wurden die Mitglieder des GDD E.V. über folgendes informiert:


„In der letzten Zeit sieht sich die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD e.V.) aus dem Kreis ihrer Mitglieder vermehrt mit Meldungen über missbräuchlich anmutende Anfragen zu Betroffenenrechten gem. Art. 15-22 DS-GVO konfrontiert. Das Vorgehen zielt hierbei darauf ab, unter Aufbau einer Drohkulisse Verantwortliche zur außergerichtlichen Zahlung eines immateriellen Schadensersatzes in vierstelliger Höhe an den Betroffenen zu bewegen sowie zur Erstattung der angeblich entstandenen Rechtsanwaltskosten. Die hohe Zahl gleichgelagerter Fälle nimmt die GDD zum Anlass, ihre Mitglieder über die Vorgehensweise zu informieren.“

Quelle: GDD e.V.


Sollten Sie ähnlich gelagerte Erfahrungen gemacht haben, sollten Sie sich vertrauensvoll an Ihren Datenschutzbeauftragten oder an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens wenden, um die Rechtmäßigkeit der Beschuldigungen und deren außergerichtlich angebotenen Schadensersatzforderungen zu prüfen!


Wir helfen Ihnen auch gerne weiter!

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