DATENSCHUTZ-SCHULUNGEN
von Mitarbeitern
Datenschutzschulung - Mitarbeiter sensibilisieren ohne zu langweilen
Mitarbeiterschulung Datenschutz
Datenschutz ist in der modernen Geschäftswelt nicht mehr wegzudiskutieren. Vielmehr kann Datenschutz als Wettbewerbs- und Marketingvorteil genutzt werden, um das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern zu gewinnen. Vorausgesetzt es beteiligen sich alle Mitarbeiter und Führungskräfte.
Motivation, Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter
Für viele Datenschutzbeauftragte ist die Motivierung der Mitarbeiter zur Umsetzung der Datenschutzvorschriften (Mitarbeiterschulung) eine „Sisyphos-Aufgabe“ und wird als „Arbeitsbehinderung, etc.“ abgetan. Noch schlimmer ist die Situation, wenn sogar die Führungskräfte nicht von der Notwendigkeit des Datenschutzes und der entsprechenden Einhaltung im Unternehmen überzeugt sind – dann fehlt den Mitarbeitern das Vorbild und sie werden sich erst recht nicht an die Datenschutzanforderungen halten. Dabei gehört das „Vertrautmachen mit den Anforderungen des Datenschutzes“ doch zu seinen gesetzlich verbrieften Aufgaben nach Art. 39 DS-GVO.
Wir haben in Trainingsmaßnahmen und in zahlreichen Seminaren, Gespräche und Workshops die Probleme der Datenschutzbeauftragten, aber auch die Argumente der Mitarbeiter und Manager, analysiert und daraus ein Datenschutz-Schulungskonzept zur Sensibilisierung von Mitarbeitern im Unternehmen entwickelt (Datenschutz-Awareness / Mitarbeiterschulung-Datenschutz).
Das unternehmensbezogene TLC Management & Consulting Datenschutz-Schulungskonzept für Ihre Mitarbeiter:
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In Abstimmung mit dem betrieblichen bzw. externen Datenschutzbeauftragten (sofern dieser nicht durch uns gestellt wird) wählen wir die wichtigsten und aktuellsten Themen für eine Präsenz-Schulungsmaßnahme aus.
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Wir wählen gemeinsam die richtigen Zielgruppen aus (z.B. nach Arbeitsschwerpunkten, Abteilungen, Hierarchien, …) und bereiten die Inhalte zielgruppengerecht auf.
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Daraus erstellen wir die Schulungsunterlagen: (Powerpoint-)Präsentation + Unterlagen als Handout (PDF oder Word) auf Wunsch in Ihrem Firmenlayout (Corporate Design).
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Im Regelfall dauert eine Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahme ca. 1,5 – 2 Stunden und wird bei Ihnen vor Ort abgehalten (es können natürlich an einem Tag mehrere Gruppen geschult werden).
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Unsere Referenten verstehen es Ihre Mitarbeiter durch eine aufgeschlossene Art, interessante Themen mit Praxisbezug, beeindruckenden „Live Hackings“ und die Einbindung der Teilnehmer für das Thema Datenschutz und Datensicherheit zu begeistern.
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Am Ende der Schulung wird allen Teilnehmern klar sein, warum Datenschutz in Ihrem Unternehmen notwendig und wichtig ist und wie man sich auch im privaten Bereich entsprechend verhalten sollte.
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Der Datenschutzbeauftragte wird als Ansprechpartner im Unternehmen in die Präsentation einbezogen und kann den Mitarbeitern auch im Nachgang als Ansprechpartner Fragen beantworten.
Durch dieses Konzept wird das Ansehen und die Akzeptanz des betrieblichen und externen Datenschutzbeauftragten nachhaltig gesteigert und das Thema Datenschutz und Datensicherheit von den Mitarbeitern ernst genommen.
Datenschutzschulung - Mitarbeiter sensibilisieren ohne zu langweilen
Die Einhaltung von datenschutzrechtlichen Bestimmungen hängt in vielen Unternehmen von einer ausreichenden Sensibilisierung und Datenschutzschulung der Mitarbeiter ab. Da hierdurch Datenschutzrisiken in erheblichem Maße reduziert werden können, soll diese Seite einen Überblick unter Berücksichtigung der Datenschutz-Grundverordnung geben.
Die drei wesentlichen Ziele
Dabei stehen im wesentlichen drei Ziele im Vordergrund:
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Bewusstsein für datenschutzrechtliche Probleme schaffen
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Mitarbeiter zu datenschutzkonformen Verhalten befähigen
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Bereitschaft zu datenschutzkonformen Verhalten fördern
Dienst eines Mitbewerbers
Bei einer Grundschulung sollte inhaltlich ein erster Überblick zum Datenschutz gegeben werden.
Dabei können insbesondere folgende Themenbereiche in Betracht kommen:
Darüber hinaus sollten den Mitarbeitern aber auch regelmäßig Informationen zu datenschutzrechtlichen Themen zur Verfügung gestellt werden. Hierfür bieten sich Handreichungen/Handouts, Aushänge oder Hinweise im Intranet an. Auch eine "Sprechstunde" oder ein Jour fixe mit dem Datenschutzbeauftragten sollten in Betracht gezogen werden.
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Grundsätze des Datenschutzes
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Rechtlicher Rahmen und wesentliche Begriffe des Datenschutzes
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Grundlagen der Datenverarbeitung
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Betroffenenrechte
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Verhalten bei Datenschutzverletzungen und Verstößen
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Hinweise zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen / zur Datensicherheit
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Hinweise zum datenschutzgerechten Einsatz mobiler Geräte
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Hinweise zur Datenschutzrichtlinie im Unternehmen