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Neue Regeln zur Daten-Weitergabe durch den Gebrauch von Geräten jetzt in der Planung

Beinahe in jedem modernen Gerät werden inzwischen Daten gesammelt und gespeichert. Doch wer auf diese Daten zugreifen und sie nutzen kann, war bislang unklar. Die EU will nun mit ihrem "Data Act" Klarheit schaffen!


Vernetzte Fahrzeuge, intelligente Waschmaschinen oder auch Industrieanlagen produzieren große Mengen teils persönlicher und somit personenbezogener Daten. Dieser Fakt wirft nun auch die Fragen zu Datenschutz auf den Plan und fordert Klarheiten zu deren Schutz. Ein neues Gesetz, soll dies regeln und zugleich wirtschaftliche Potenziale dieser Daten nutzbar machen.


"Dieses Datengesetz, was dann auch in den Bereich des Datenschutzes einfließen wird, kann die Situation grundlegend verändern und dafür sorgen, dass es einen einfacheren Zugang gibt zu den nahezu unendlich zur Verfügung stehenden Datenmengen. Man kann mit Gewissheit davon ausgehen, dass bis 2028 auf diese Art circa 270 Milliarden Euro zusätzlich erwirtschaftet, werden könnten.


Ob Sprachassistenten wie Alexa oder Siri, Fitness Tracker oder vernetzte Haushaltsgeräte: Auch im privaten Bereich fielen immer größere Datenmengen an. Ein wichtiger Punkt ist, dass private Daten nicht als Handelsware betrachtet und eingestuft werden: Mit diesem Datengesetz soll jetzt geklärt werden, wer auf diese Daten dann zugreifen kann. Wichtig ist natürlich immer dabei, dass wir unseren hohen europäischen Datenschutz-Standard aufrechterhalten. Es geht bei dieser Datengesetzgebung in erster Linie um die industriellen.

Was wurde beschlossen?


Der sogenannte "Data Act", der im Februar 2022 von der EU-Kommission eingebracht wurde, soll unter anderem festlegen, wann Unternehmen und Privatpersonen Informationen von vernetzten Geräten erhalten und weitergeben dürfen. Bislang werden solche Daten häufig ausschließlich von den Herstellern der Geräte gesammelt. Beispielsweise werden von einem Unternehmen, das ein vernetztes Auto baut, oder dem Hersteller eines Smart-Home-Gerätes, sehr viele solcher Daten erhoben. Künftig sollen Daten auch freiwillig mit Drittanbietern geteilt werden können, wodurch Verbraucher beispielsweise von günstigeren Ersatzteilen oder Reparaturen profitieren könnten. Große Mengen der Daten von Autofahrerinnen und Autofahrern könnten zudem helfen, Verkehrsflüsse besser zu verstehen und zu analysieren. Gleichzeitig soll der Wechsel von Anbietern sogenannter Cloud-Dienste vereinfacht werden. Damit werde der Wettbewerb gefördert und die Bindung an einen einzigen Dienst verhindert.


Zudem soll der Data Act-Gesetzentwurf geeignete Schutzmaßnahmen enthalten, um rechtswidrige Datenübertragung zu verhindern. In Ausnahmefällen, wie bei Naturkatastrophen oder Waldbränden, erhalten die Behörden Zugriff auf Daten der Privatwirtschaft. Nach Angaben der EU-Kommission werden 80 Prozent der generierten Industriedaten heute nicht genutzt, obwohl das Wachstums- und Innovationspotenzial enorm sei. Sobald der Data Act-Gesetzentwurf in Kraft tritt, wird er das wirtschaftliche und gesellschaftliche Potenzial von Daten und Technologien freisetzen und zum Aufbau eines Binnenmarkts für Daten beitragen.


Um welche Daten geht es hierbei?

Eine große Anzahl von Geräten, die wir im Alltag nutzen, ist inzwischen lokal oder über das Internet vernetzt. Das betrifft Kaffeemaschinen, Glühbirnen, Saugroboter oder den Thermomix, aber auch Fitnessarmbänder, Fernseher und vieles mehr. Die "smarten" Geräte kann man oft per Handy steuern. Sie stehen regelmäßig mit dem Hersteller in Verbindung, etwa um den Wartungsstatus oder Updates abzurufen. Häufig sendet das Gerät dabei Informationen an eine Cloud, wo die Daten aufbereitet werden oder als Grundlage für weitere Dienstleistungen dienen. Es geht aber nicht nur um Haushaltsgeräte, sondern auch um Flugzeuge, Autos, Windräder oder Mähdrescher.


Was das für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet?

Auf die Verbraucher kommen erst mal wohl keine Verpflichtungen zu. Die Hoffnung ist vielmehr, dass mit dem neuen Gesetz zum Beispiel der Kundendienst oder die Reparatur bestimmter Geräte günstiger werden könnte. Verbraucherschützer sehen das Gesetz trotzdem kritisch. Es bleibe unklar, wie Verbraucherinnen und Verbraucher geschützt würden, wenn sie sich für die Weitergabe der Daten entschieden. Die Folgen, die das freiwillige Teilen von Daten haben könnte, sind nur schwer zu überblicken. Das könnten Unternehmen ausnutzen, um Menschen zu übervorteilen oder falsche Anreize zu setzen.


Unternehmen fürchten zu große Eingriffe

Vor allem Unternehmen werden nun in Bezug auf Transparenz und Datenkontrolle in die Pflicht genommen. Der Data Act-Gesetzentwurf stelle einen massiven Eingriff in die bislang gut funktionierende Vertragsfreiheit im Datenaustausch zwischen Unternehmen dar. Zwar regelt der Data Act-Gesetzentwurf nun auch den Schutz von Geschäftsgeheimnissen, das geht vielen aber nicht weit genug. Es muss insbesondere vermieden werden, dass durch die Pflicht zum Teilen von Daten Geschäftsgeheimnisse in die Hände von Wettbewerbern oder uns weniger freundlich gesonnenen Ländern geraten. Kritik kommt auch vom Industrieverband, weil vom smarten Heizungsthermostat bis zum Flugzeug alles gleichbehandelt werde: Es besteht die Gefahr, dass weder Hersteller noch potenzielle Nutzer vom EU-"Data-Act" profitieren. Unternehmen könnten nun geneigt sein, ihre Datenstrategie neu und restriktiv auszurichten, was zu weniger verfügbaren Daten führen dürfte und damit dem Ziel des Data Act zuwiderläuft.


Das Gesetz soll 2025 in Kraft treten und muss dafür noch formal vom EU-Parlament und vom Rat der EU bestätigt werden.


Wir helfen Ihnen gerne weiter und kümmern uns um die Problematiken im Datenschutz. Kontaktieren Sie uns über den Punkt „Kontakte“ teilen Sie uns Ihre Wünsche mit und vereinbaren Sie ggf. gleich einen Termin mit uns!

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